Reisestipendien für Studierende und Promovierende

Beihilfe zur Finanzierung der Tagungskosten

Um jungen Entomolog:innen die Teilnahme zu ermöglichen, vergibt die DGaaE 15 Reisestipendien an Studierende und Promovierende. Das Stipendium ist eine pauschale Beihilfe zur Finanzierung der Tagungskosten (Anreise, Registrierung, Aufenthalt).

Der Umfang eines Einzelstipendiums beträgt max. 300,– €. Eine vollständige Übernahme der Kosten ist allerdings ausgeschlossen.

Die Bewilligung eines Reisestipendiums ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Die Bewilligung eines Reisestipendiums ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Wohnort des/der Antragstellers/in ist mehr als 50 km vom Tagungsort entfernt. Bitte im Antrag eine entsprechende Erklärung beifügen.
  • Erfolgte Anmeldung zur Entomologentagung 2023 und aktive Tagungsteilnahme als Erstautor eines Tagungsbeitrages.
  • Mitgliedschaft in der DGaaE.
  • Nachweis über den Studenten- oder Doktorandenstatus (Immatrikulationsbescheinigung bzw. Betreuungszusage).
  • Formlose Bestätigung des/der Betreuers/in der BSc-, MSc- bzw. Doktorarbeit oder des BSc-/MSc-Studierenden, dass eine Finanzierung der Tagungskosten aus institutionellen Mitteln nicht möglich ist, dass der/die Antragsteller/in nicht mehr als eine 0,5-Anstellung hat oder ein Promotionsstipendium in dieser Höhe erhält.
  • Angabe der Kontoverbindung des/der Antragstellers/in.

Anträge sind ausschließlich elektronisch (nur eine Datei im PDF-Format mit den Unterlagen sortiert nach der oben genannten Reihenfolge) bis spätestens 13.01.2023 bei der DGaaE-Geschäftsstelle (dgaae@dgaae.de) einzureichen. Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.

Bewilligung und Abrechnung

  • Die Vergabe der Stipendien erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs bei der DGaaE-Geschäftsstelle.
  • Der/die Antragsteller/in wird durch die Geschäftsstelle über die Bewilligung/Ablehnung per E-Mail informiert.
  • Der Förderbetrag wird zeitnah nach der Bewilligung und vor Tagungsbeginn dem Antragsteller überwiesen.